ZitatDie Dauer der Gewährleistung auf eine Autoreparatur variiert je nach Anbieter und Art der durchgeführten Reparatur. In der Regel bieten Werkstätten eine Gewährleistung von 12 bis 24 Monaten auf die selbst durchgeführten Reparaturen.
Also von der DEKRA hätte ich jetzt erwartet, dass die den Unterschied zwischen freiwilliger Garantie und Gewährleistung kennt.
Um das mal kurz aus meiner Sicht zu schreiben. (Ohne das ich jetzt Rechtsanwalt wäre oder mir sicher bin, dass das so stimmt.)
- Wird ein Teil aufgrund der Gewährleistung oder einer freiwilligen Garantie ersetzt um die Gewährleistung (oder Garantie) für das Gesamtprodukt, hier das Auto, zu erfüllen, so verlängert sich die Garantie nicht und es gibt auch keine Gewährleistung für das Teil, da dieses ja nur den Garantieanspruch des Gesamtproduktes erfüllt.
- Wird ein Teil kostenpflichtig ersetzt, also mir ein Neuteil für ein defektes Teil verkauft, so gilt auf dieses Teil natürlich wieder eine 24 Monat Gewährleistung, da ich ja genau dieses Teil gekauft habe.
Trotzdem würde ich natürlich freundlich bei bekannt fehlerhaften Teilen auf die Kullanz des Herstellers hoffen. Eventuell ist auch die Rechtslage bei bekannten Konstruktionsfehlern anders.
Bei Rückrufen, wie zuletzt bei den Airbags, übernimmt ja der Hersteller die Kosten. Ich vermute, dass auch niemand bei dem "50C" Problem eine Rechnung der Werkstatt erhalten wird, auch nach der Garantie. Aber wir werden sehen.