Beiträge von jeepavenger

    Betr. Reparaturkostenversicherung

    Liebe Forumsmitglieder,

    wer sich für eine Reparaturkostenversicherung im Anschluss der Garantie interessiert, was aus meiner Sicht zu empfehlen ist, kann sich über diesen Link


    Anschlussgarantie und Service


    über Service, Inhalte und Bedingungen sowie im Fragen/Antworten-Katalog über die Beendigung und Übertragung der Versicherung bei Verkauf des Jeeps und des weiteren über welche Händler die Versicherung abschließbar ist, informieren.

    Der Antrag ist bereits gestellt. Die Abbuchung wird dann demnächst erfolgen.

    Ob ich da noch eine gesonderte Bestätigung erhalte, ist mir nicht bekannt.

    Hallo Klaus,

    und Forumsmitglieder,

    Stellantis hat nach Unterschrift des Vertrages mit dem folgenden Monat mit dem Beitragseinzug begonnen. Aus dem Text der Abbuchung geht der Verwendungszwecks hervor. Die Stellantisversicherung hat den Antrag auf Abschluss einer Reparaturkostenversicherung nicht besonders bestätigt. Erst durch die Abbuchung des Monatsbeitrags konnte ich davon ausgehen, dass der Versicherungsantrag angenommen wurde. Inzwischen habe ich auch einen Kunden-Account unter dieser Adresse https://myfinance.stellantis-f…/custom-login?language=de eingerichtet

    Zitat von jeepavenger

    Find ich gut: Oldy ist der unerschütterliche Fan der Jeep-Marke.


    Ach Gott. Was für ein Unsinn.

    Diese flapsige Bemerkung sollte eigentlich ein Lob und kein Unsinn sein. Für mich ist Oldy ein wahrer "JEEP-FAN-BOY" so wie er sich ja auch selbst bezeichnet. Nach meiner Wahrnehmung muss man ihm für die vielen Beiträge im Forum :!: eine besondere Anerkennung :thumbup: aussprechen. Meine das auch mal nach fast zwei Jahren meiner Mitgliedschaft in diesem Forum sagen zu dürfen. :)

    Interessante Statistik Verbrenner versus E-Auto. Bei den Pannen schneidet das E-Auto wesentlich besser ab als der Verbrenner. Der ADAC hat das detailliert aufgeschlüsselt.

    War aber so durchaus zu erwarten

    In die Pannenstatistik des ADAC werden Fahrzeuge mit Erstzulassung in den Jahren 2021 bis 2022 miteinander verglichen.

    Der Avenger kann demnach nicht dabei sein, denn die ersten Zulassungen fanden im Jahr 2023 statt.

    Wahrscheinlich wird der Avenger in der ADAC-Pannenstatistik vorerst nicht vorkommen. Stückzahlen mit weniger als 7000 Zulassungen in zwei Jahren werden lt. ADAC statistisch nicht verwertet.


    Der Jeep Avenger ist halt eine Kultmarke für Kenner mit eigener Design - Ausstrahlung!

    Jeep war und ist weniger ein Massenmodell. Neben Alpha-Romeo ist Jeep die Prämiummarke im Stellantiskonzern.

    Mein Avenger muss einen Defekt haben. Der poltert nicht.

    Was mache ich falsch?


    Der Avenger E hat definitiv eine stramme Fahrwerksabstimmung. Da merkt man die Geländewagen Wurzeln. Ich denke, dass ist so gewollt., was zur Folge hat, dass er wie ein Brett auf der Straße liegt.

    Wer eine Sänfte haben will, fährt definitiv das falsche Auto. Das passt auch nicht zum Anspruch des Avenger.

    Find ich gut: Oldy ist der unerschütterliche Fan der Jeep-Marke. Auch ich bin für eine stramme Abstimmung. Das heißt aber nicht, dass er deswegen poltern darf, so wie auch andere Forumsmitglieder berichten. Ein Beispiel: Mein Mini Cooper S von 2020 ist viel härter als der Avenger abgestimmt. Im direkten Vergleich ist der Avenger dagegen eine Sänfte. Nur poltert die Hinterachse vom Mini nicht.

    Zitat:

    Auto Motor und Sport, Ausgabe Januar 2024, Seite 25.

    Die Abstimmung kann also kaum mehr als ein Kompromiss sein. In diesem Fall einer aus dem keinesfalls wankarmen, aber sicheren Fahrver- halten und dem hoppeligen Federungskomfort. Vor allem kurze Unebenheiten überstolpert der Jeep ungeschickt und polterig.

    Hab ihr auch den Eindruck wie AMS die Hinterachsabstimmung beschreibt? Immer wenn es schlechte Straßen zu befahren gibt macht sich bei meinem Fahrzeug die Hinterachse unangenehm bemerkbar. Mir scheint die Dämmung nicht ausreichend dimensioniert zu sein. Auch habe den Eindruck des polternd der H-Achse. Extra deswegen habe ich mit dem Werkstattmeister eine Runde über schlechte Straßen gedreht. Er fand die Geräusche in Ordnung, es besteht kein Anlass die H-Achse zu reparieren.


    Was denkt ihr zu diesem Thema? Vernehmt ihr auch ein Poltern der H-Achse? Stört euch das? Gibt es Möglichkeiten das Poltern zu vermeiden? Würden andere Dämpfer helfen?

    hier: Verkauf des Gebraucht-Fahrzeugs mit Weitergabe der Reparaturkostenversicherung Extended Care an den Käufer


    Die Frage habe ich mit Versicherung geklärt. Bei Verkauf des Wagens soll man den Verkauf gegenüber der der Versicherung nachweisen, die Personalien des Käufers bekanntgeben und eine Bestätigung des Käufers die Versicherung übernehmen zu wollen zusenden. Diesen Vorgang werde ich in den Kaufvertrag als Textbaustein aufnehmen

    Ich hatte das in den vorigen Beiträgen so verstanden, dass die monatliche Zahlung eine Art der Ratenzahlung ist.

    Dann ist der Beginn aber unerheblich, solange die Gesamtsumme gleich ist und die Versicherung entsprechend den Bedingungen gilt.

    Mein Händler konnte mir die nachstehenden Versicherungsbedingungen nicht erklären. Er meinte die mtl. Zahlungen beginnen erst nach dem Ende der Werksgarantie.

    Damit hat er mich in die Irre geführt. Nachstehende Informationen für alle die noch Erklärungsbedarf haben wie es zu unterschiedlichen Monatsbeiträgen kommt.


    Hatte ein klärendes Gespräch mit der Versicherung:

    Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Zeitpunkt des Beitritts zur Versicherung. Das heißt, je früher man die Versicherung abschließt, desto geringer ist der Beitrag.

    Hätte ich die Versicherung z. B. erst am 01.07.25 abgeschlossen, wäre der monatliche Beitrag höher. Im Ergebnis zahle ich über die gesamte Laufzeit des Vertrages nicht mehr.


    hier eine Beispielsrechnung mit meinem Beitrag:

    Erstzulassung ; 07/23 Ende 60 Monate 06/28

    Beitritt zur Gruppenversicherung 04/2025

    mein finanzieller Aufwand von 04/25 bis 06/28 = 39 Monate x 26,92 € = 1049,88 €

    Laufzeit 60 Monate = 17,50 € mtl.

    Z. B. Erstzulassung 01.07.23 - 60 Mon. = 30.06.28

    Versicherungsbeitritt 01.07.23 = 60 Monate

    Beitrag = 1049,88 / 60 Monate = 17,50 €


    Auszug aus dem Vertrag


    BEGINN UND ENDE DES VERSICHERUNGSSCHUTZES:

    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf der Neuwagengarantie des Herstellers des Fahrzeugs und endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder

    bereits zuvor mit Erreichen der vereinbarten Laufleistung (höchstens jedoch 200.000 km)


    Vereinbarte Laufzeit gerechnet ab Datum der Erstzulassung (Monate): 60 Monate

    Vereinbarte Laufleistung gerechnet ab Datum der Erstzulasssung (km): 60.000


    Beginn der Versicherung: Das Versicherungsverhältnis beginnt mit dem Beitrit zum Gruppenversicherungsvertrag.

    Die Verpflichtung des Antragstellers zur Zahlung des Versicherungsentgeits beginnt unmitelbar mit dem Beitrit zum Gruppenversicherungsvertrag.


    Der Versicherungsschutz beginnt jedoch erst nach Ablauf der Neuwagengarantie des Herstellers.