Beiträge von jeepavenger

    hier: Verkauf des Gebraucht-Fahrzeugs mit Weitergabe der Reparaturkostenversicherung Extended Care an den Käufer


    Die Frage habe ich mit Versicherung geklärt. Bei Verkauf des Wagens soll man den Verkauf gegenüber der der Versicherung nachweisen, die Personalien des Käufers bekanntgeben und eine Bestätigung des Käufers die Versicherung übernehmen zu wollen zusenden. Diesen Vorgang werde ich in den Kaufvertrag als Textbaustein aufnehmen

    Ich hatte das in den vorigen Beiträgen so verstanden, dass die monatliche Zahlung eine Art der Ratenzahlung ist.

    Dann ist der Beginn aber unerheblich, solange die Gesamtsumme gleich ist und die Versicherung entsprechend den Bedingungen gilt.

    Mein Händler konnte mir die nachstehenden Versicherungsbedingungen nicht erklären. Er meinte die mtl. Zahlungen beginnen erst nach dem Ende der Werksgarantie.

    Damit hat er mich in die Irre geführt. Nachstehende Informationen für alle die noch Erklärungsbedarf haben wie es zu unterschiedlichen Monatsbeiträgen kommt.


    Hatte ein klärendes Gespräch mit der Versicherung:

    Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Zeitpunkt des Beitritts zur Versicherung. Das heißt, je früher man die Versicherung abschließt, desto geringer ist der Beitrag.

    Hätte ich die Versicherung z. B. erst am 01.07.25 abgeschlossen, wäre der monatliche Beitrag höher. Im Ergebnis zahle ich über die gesamte Laufzeit des Vertrages nicht mehr.


    hier eine Beispielsrechnung mit meinem Beitrag:

    Erstzulassung ; 07/23 Ende 60 Monate 06/28

    Beitritt zur Gruppenversicherung 04/2025

    mein finanzieller Aufwand von 04/25 bis 06/28 = 39 Monate x 26,92 € = 1049,88 €

    Laufzeit 60 Monate = 17,50 € mtl.

    Z. B. Erstzulassung 01.07.23 - 60 Mon. = 30.06.28

    Versicherungsbeitritt 01.07.23 = 60 Monate

    Beitrag = 1049,88 / 60 Monate = 17,50 €


    Auszug aus dem Vertrag


    BEGINN UND ENDE DES VERSICHERUNGSSCHUTZES:

    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf der Neuwagengarantie des Herstellers des Fahrzeugs und endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder

    bereits zuvor mit Erreichen der vereinbarten Laufleistung (höchstens jedoch 200.000 km)


    Vereinbarte Laufzeit gerechnet ab Datum der Erstzulassung (Monate): 60 Monate

    Vereinbarte Laufleistung gerechnet ab Datum der Erstzulasssung (km): 60.000


    Beginn der Versicherung: Das Versicherungsverhältnis beginnt mit dem Beitrit zum Gruppenversicherungsvertrag.

    Die Verpflichtung des Antragstellers zur Zahlung des Versicherungsentgeits beginnt unmitelbar mit dem Beitrit zum Gruppenversicherungsvertrag.


    Der Versicherungsschutz beginnt jedoch erst nach Ablauf der Neuwagengarantie des Herstellers.

    Betr.: Stellantis Extended Care Garantieverlängerung

    hier: Monatlicher Beitrag ab Versicherungsabschluss


    Möchte darüber informieren, dass ich obige Versicherung im April 2025 abgeschlossen habe, damit ich ab Ende der Gewährleistung Anfang Monat 07/2025 nicht ohne Schutz vor hohen Reparaturkosten bin. Nach Auskunft des Jeep-Händlers sollte die monatliche Prämienzahlung ab Ende der Garantie, also in meinem Fall ab Monat 07/2025 beginnen.


    Wie ich nun feststellen musste, wurde der erste Beitrag bereits für Monat 04/2025 und auch für Monat 05/2025 schon abgebucht. Es wird also mit dem Beginn der monatlichen Beitragszahlung nicht bis zum Ende der Garantie abgewartet.


    Das finde ich nicht seriös, denn den Beitragzahlungen ab 04/2025 bis 06/2025 steht kein Versicherungsrisiko gegenüber die der Beitragszahlung zugeordnet werden kann. Die Stellantis-Versicherung begründet dies mit dem Beitritt zur Gruppenversicherung im Monat 04/2025. Danach würde nach den Versicherungsbedingungen die Beitragszahlung mit dem Abschluss des Vertrages beginnen.


    Ich finde das nicht seriös und frage mich, ob solche Versicherungsbedingungen überhaupt erlaubt sind? Wäre das ein Fall für die Aufsicht der Versicherungen BaFin? Was denkt ihr?


    Bitte um eure Kommentare.

    Zur Info: Mein Garantiefall (siehe Post #455) ist abgewickelt. Am Mittwoch in der Osterwoche wurde der Avenger vom ADAC zum Jeep-Händler gebracht. Am Dienstag den 28.04.25 wurde eine neue elektronische Parkbremse eingebaut und ich konnte den Wagen abholen. Ingesamt 13 Kalendertage dauerte der Werkstattaufenthalt. Stellantis stellte mir ein Ersatzfahrzeug über eine Autovermietung vor meine Haustür. Die Bereitstellung eines Ersatzfahzeugs wurde nicht vom Jeep-Händler veranlasst. Hierfür musste ich bei Stellantis anrufen.

    tja, da hatten sie wohl den fehlerteufel drin. anfangs das eine behaupten und dann doch letztlich eben!

    ...und bringt uns jetzt Ihr Kommentar weiter? Quellennachweis geliefert, Kritik akzeptiert und nach einer seriösen Quelle über die Art des Fahrwerks gesucht bzw. gefunden und letztendlich auch von mir richtig gestellt. Man ist eben auch nur ein fehlbarer Mensch "letztlich eben!"

    sorry, doch wo steht das???

    siehe Testbericht "Auto Motor und Sport" Nr. 01/2024, Seite 26

    (Damit möchte ich meine laienhaften Kenntnisse mit einem veröffentlichten Nachweis zu diesem Thema richtig stellen.)


    FAHRWERK:

    Einzelradaufhängung vorn und hinten, vorn mit Querlenkern, MacPherson-Federbeinen, hinten mit Verbundlenkern, Schraubenfedern, Stoßdämpfern, Zahnstangenlenkung mit elektromechanischer Servounterstützung, innenbelüftete Scheibenbremsen vorn, Scheibenbremsen hinten, Rädergröße 7,5 J x 18,Reifengröße 215/55 R 18 V, Goodyear EfficientGrip 2

    Guten Abend Allerseits. Aber Halt! Hinten links? Da gibts mal nix zum Einstellen meiner Meinung nach. Spur/Sturz (eigentlich nur die Spur) kann normalerweise nur vorne eingestellt werden. Was anderes ist mir nicht geläufig.

    Hallo,

    nach meiner Information hat der Jeep Avenger eine Mehrlenkerhinterachse verbaut.

    Ja, an einer Mehrlenkerhinterachse kann die Spur eingestellt werden. Es ist sogar wichtig, dass die Spur und der Sturz bei einer Mehrlenkerachse nach einer Reparatur oder einem Austausch eingestellt werden, da die einzelnen Lenker die Radposition beeinflussen. Auch der unterschiedliche erhöhte Reifenverschleiß ist ein Hinweis auf die Notwendigkeit einer Neueinstellung.

    Nun stell sicher heraus, dass die elektronische Parkbremse defekt ist. Wann das Ersatzteil kommt steht in den Sternen.

    Da der Defekt ein Garantiefall ist habe ich Anspruch auf einen Mietwagen für die Zeitdauer der Reparatur. Um den Mietwagen zu bekommen musste ich Jeep kontaktieren. Der Händler hat sich zu diesem Thema nicht gerührt, hatte allerdings den Wagen auch nicht dort gekauft. Jeep-Assistance wird die Ersatzteilbeschaffung nun "prioisieren" (warum auch immer dies erforderlich ist?) nachdem ich darauf hingewiesen habe, dass es doch besser sein das Ersatzteil schnell zu besorgen als viele Tage einen Mietwagen zu bezahlen. Immer wenn ich dort angerufen habe, hatte ich den Eindruck mit ausländischen Personen zu sprechen. Einmal wurde mir verraten, dass ich mit Bukarest verbunden bin.

    Zitat

    @bele: Ich habe die Verlängerung um zwei Jahre bis max. 40.000 km abgeschlossen, Kostenpunkt circa 550€. Andere Laufleistungen sind möglich, dann passt sich der Preis entsprechend an.

    Hallo Klaus Heiligenthal zu der Frage in Post #112 teile ich mit, dass es sich um eine Garantieverlängerung (ohne Wartung) nach Ablauf der Gewährleistung bis 60 Monate ab Datum der Zulassung - also um 3 Jahre verlängert - bis zur maximalen Laufleistung von 60.000 km handelt und hierfür mtl. 26,92 € zahle.

    Ursprünglich lag das Angebot bei 50.000 km zum Preis von rd. 23 € was ich aber nicht angenommen und auf 60.000 km erhöht habe.

    Du siehst also, dass der Preisunterschied in der unterschiedlichen Laufleistung zu suchen ist. Unser Forumsmitglied bele zahlt weniger, weil die Absicherung nur bis 40.000 km greift und die Laufzeit kürzer weil nur zwei Jahre beträgt. Er erwähnt auch, dass sich der Preis bei anderen Laufleistungen ändert.

    Hoffe damit zur weiteren Klarstellung beigetragen zu haben.