Nach 1. Service Anzeige "Motorfehler" - Fzg fährt nicht mehr

  • Hey ihr Lieben , ich war bisher immer stille Beobachterin dieses Forums weil ich eigentlich ganz zufrieden mit dem Avenger war. Ich habe einen Mild Hybrid Automatik aus April 2024 geleast, ist bisher ca 18k KM gelaufen. Im Mai war er im ersten Service ( ich bin nicht in diesem Programm und habe 420 Euro bezahlt ) und bevor folgendes passiert ist, was passiert ist stand der Wagen ein paar Tage, wie sonst auch.


    Mein Mann ist den Wagen dann gefahren und nach ca 500m hat die Anzeige erst angezeigt, dass irgendein Collision Warning nicht funktioniert und dann ging kein Gas geben mehr und das Display zeigte "Motorfehler, Motor reparieren" oder so ähnlich an. Wir haben den ADAC gerufen, dieser konnte keinen Fehler auslesen, Batterie abgekappt um alles einmal herunterzufahren ( der Wagen lies sich nämlich auch nicht mehr ausschalten ) und dann neu gestartet. Wagen fährt 100m und das gleiche von vorn. Das haben wir 3 Mal probiert bis wir dann den Abschlepper gerufen haben.


    Der Wagen wurde zu Jeep geschleppt ( der Kundenservice ist wirklich unterirdisch!! ) und erstmal hat sich niemand bei mir gemeldet, erst auf Nachfrage 3 Tage später. Dort wurde mir gesagt, dass man dran arbeitet und sich Montag jemand meldet. Montag hat sich natürlich niemand gemeldet. Am Dienstag wurde ich wieder in eine Zentrale weitergeleitet und wurde dann endlich zurückgerufen mit der Nachricht, dass man dran ist!? Gestern ( Mittwoch ) hat sich dann der Meister gemeldet und mir gesagt, dass sie keinen Fehler finden können und der Kollege den Wagen mal mit nimmt weil ich ihm gesagt habe, dass sie den unbedingt ein bisschen länger fahren müssen um zu schauen, dass der Wagen nicht wieder einfach ausgeht.


    Heute morgen hat er sich dann wieder gemeldet und es ist genau das eingetreten, was ich gesagt habe. Der Kollege wollte den Wagen mitnehmen, ist ein paar hundert Meter gefahren und der Wagen hat den gleichen Fehler angezeigt. Jetzt melden die sich einfach (irgendwann?!) aber keiner scheint zu wissen woran es liegt.


    Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen: Ich zahle ja Leasingraten für den Wagen, den ich aufgrund eines Herstellerfehlers nicht zu verantworten habe. Ich bin mittlerweile an dem Punkt, dass ich den Wagen gar nicht zurück will und sich auch bis jetzt niemand mal gefragt hat, ob ich nicht einen Ersatzwagen gebrauchen könnte ( ich habe noch einen XC60, der weitaus zuverlässiger ist aber das ist nicht mein Wagen für kurze Strecken ) .


    Ich habe bereits von Anfang an gesagt, dass das jetzt irgendwie kompensiert werden muss und da wurde mir nur gesagt "Ja, da müssen wir natürlich schauen"?


    Hat jemand schon was ähnliches erlebt? Bin für jeden Tipp wie ich weiter vorgehen kann dankbar.


    Vanessa

  • Ich habe zwar keine Erfahrung mit Leasing, letztendlich ist es aber genau wie bei gekauften Fahrzeugen. Ansprechpartner ist immer der Händler.

    Du befindest dich innerhalb der Garantie/Gewährleistung, lt. Vertrag werden die Rechte i.d.R. an den Leasingnehmer abgetreten. Und dann wird es kompliziert. Mehrfache erfolglose Reparatur: Rücktritt vom Leasingvertrag. Dem Händler Fristen setzen, dokumentieren.

    Entschädigung für den Nutzungsausfall gibt es nicht. Wenn du nachweisen kannst, dass dir durch den Mangel ein finanzieller Schaden entstanden ist, kannst du Schadensersatz fordern.

    Langwierig, kompliziert - mit Anwalt wird es einfacher.

    世界中のどんなお金でも、1秒の時間を買うことはできない。

    1st Edition - Sun Yellow & Volcano Black

  • Kleines Update für alle die mitlesen :D


    Anscheinend konnte sich niemand erklären was mit dem Wagen passiert ist und nach etlichen Versuchen es herauszufinden wird jetzt wird das Getriebe getauscht?! Es dauert jetzt anscheinend erstmal 4-5 Wochen bis das behoben ist, für die Zeit sollen wir allerdings einen Mietwagen bekommen. Ich glaube auf jeden Fall, dass es für mich das letzte Mal Jeep war und ich das Leasing im April auslaufen lasse :)

  • Tja, liebe vu23, das ist unser Problem, die können keine Probleme beheben. Nur HINHALTEN, das können die. Ich bin jetzt genau 1 Jahr mit denen zu Gange, bin auch nah am Anwalt. Aber, wie so oft im Leben, der kann das auch nicht beschleunigen. Und dann hängt man lange damit rum. Nur wenn es nicht anders geht. Dann brauchen die das halt. Und 3x haben die das Recht den Schaden zu beseitigen. Allerdings hat man bei Kauf, wie bei mir, das Recht auf Leihwagen. Und den habe ich immer bekommen. Wie das bei Leasing funktioniert weiß ich nicht genau, müsste aber ähnlich sein. Die ersten 2 Jahre (also Garantiezeit) hast du das Recht auf gleichwertigen Ersatz. Man muss das aber einfordern. Und man sollte bei den Reparaturen, wenn es solange dauert, eine Frist setzen. Per Post-Einschreiben bei Übergabe mit Unterschrift. Das beschleunigt etwas. Ich vermute mal das JEEP den Druck auch benötigt. Und Ersatzteilbeschaffung dauert sehr, sehr lange. Leider!!! Kopf hoch, wir lassen uns von denen nicht runterziehen.

    Wie heißt es: Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Übrigens, wenn die Fehler im 1. Jahr schon aufgetreten sind, wird die Gewährleistung angehalten. Zeitschinden von JEEP bringt also nichts vor Gericht.


    Gruß, Giorgio.

  • Leider sind die rechtlichen Ausführungen von Giogio allesamt nicht korrekt.


    So hat der Verkäufer nicht 3x das Recht, den Schaden zu beseitigen. § 440 S. 2 BGB spricht von 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen. Im Einzelfall kann davon in beide Richtungen abgewichen werden (§ 440 S. 1 Halbs. 2 BGB).


    Auch hat man bei Kauf kein Recht auf Leihwagen. Anderes gilt nur bei ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung; eine solche dürfte aber kaum anzutreffen sein. Das Recht kann aber im Rahmen einer Mobilitätsgarantie vereinbart sein. Da müsste man die Mobilitätsgarantiebedingungen anschauen.


    Schlicht falsch ist auch die Aussage, dass bei Fehlern, die im 1. Jahr aufgetreten sind, die Gewährleistung angehalten werde. Diese läuft sehr wohl weiter und endet nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, die bei Übergabe des Fahrzeugs zu laufen beginnt (§§ 434 Abs. 1, 446 S. 1, 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

  • Hallo Chrysli,


    Ich habe nur das wiedergegeben was ich von der Werkstatt weiß. Ansonsten hätte ich bereits einen Rechtsbeistand eingeschaltet.


    2x die Möglichkeit zur Reparatur oder Schadensbeseitigung ist richtig, ist auch meine Info vorab, aber die Werkstatt sagt natürlich 3x. Ist mir auch egal, Hauptsache der Fehler wird behoben. Die Zeitschiene und die Umstände spielen auch eine Rolle. Außerdem muss man Fristsetzungen abgeben.


    Zum Leihwagen: Ich habe eine Mobilitätsgarantie in der Garantiezeit. So der "JEEP CustomerServiceDeutschland" per E-Mail und per Telefon, als auch die Werkstatt. Kann die Werkstatt kein Fahrzeug stellen, warum auch immer, bekommt der Kunde ein Auto von einer Mietwagenfirma wie z.B. "Sixt" auf Kosten JEEP. So die Aussage. Die Werkstatt hat aber die Bemühungen der Fehlerbeseitigungen geplant, und deshalb auch ein Auto zur Verfügung gestellt.

    Wie das läuft wenn ich per Abschlepper in die Werkstatt komme, möchte ich nicht testen wollen.


    Die Frage zum Ablauf der Garantie, also "Zeitschinden und der Kunde ist der Dumme" wurde mir so beantwortet, dass alles fein notiert ist, das Auto eine Historie hat unter der FIN, und ich ebenfalls Unterlagen zu den Problemen habe. Z.B. Fristsetzungen.

    Ich habe das auch so angenommen, denn wo kämen wir hin wenn die Hersteller nach 2 Jahren raus wären, obwohl wir schon die ganze Zeit damit beschäftigt sind. Mit einer Ware die von Anfang an fehlerhaft ist. Vor Gericht hätten wir da wohl gute Karten. Ansonsten müssten wir schnellstens nach 2 Reparaturversuchen in der Garantiezeit auf eine Wandlung gehen.

    Die Gerichte würden sich "freuen", einfach ist das nicht.


    Es wäre natürlich praktisch, aber in der Praxis so wohl nicht möglich.

    Und solange wir nicht mit den Waffen voreinanderstehen, versuche ich ruhig zu bleiben, JEEP die Möglichkeit zur Beseitigung zu geben.

    Noch unterhalten wir uns, allerdings ernsthaft und bestimmt. Ich warte auch nicht jahrelang. Das ist wichtig, immer am Ball bleiben.

    Wünscht man sich so nicht, aber wenn die es so wollen, dann machen wir das. Ob das zur Kundenzufriedenheit und weiteren Verkäufen führt, ist wohl fraglich. Eine Hinhaltetaktik rechnet sich nicht am Ende. Das wissen die auch.


    Ich hoffe Chrysli, ich konnte etwas aufklären.


    Schöne Grüße, Giorgio