Da irrst du leider. Deine Ausführungen gelten nur für lose gekaufte Ersatzteile. Die im Rahmen der Fahrzeuggarantie bzw. Gewährleistung eingebauten Ersatzteile werden ja nicht gekauft, also greift für diese keine Garantie bzw. Gewährleistung. Die Ausführungen der von dir herangezogenen Internetseite sind daher auf den vorliegenden Fall nicht einschlägig.
Also:
- Kauft Käufer K ein loses Ersatzteil (und baut es später ein oder lässt es einbauen), dann hat er auf dieses Teil Garantie und Gewährleisutng bzgl. des Ersatzteils (das ist die sog. Ersatzteilgarantie).
- Beanstandet der Käufer einer Sache (hier: eihnes Autos) einen Mangel und bekommt vom Verkäufer oder einem seiner Vertragspartner ein Ersatzteil eingebaut, dann besteht bzgl. dieses Ersatzteils keine separate Garantie (da keine Garantievereinbarung) bzw. Gewährleistung (da kein separater Kauf). Etwas anderes gilt nur dann in Bezug auf die Garantie, wenn ausdrücklich vereinbart, Das ist es aber nicht.