Beiträge von Chrysli

    Da gibt es doch schon viel bessere Eindrücke:


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    Ich vermute, das liegt daran, dass die eine Hand nicht weiß, was die andere macht: (Stichwort: Ankauf von Bauteilen von Zulieferern nach Kundenspezifikationen). Das ist eine Sache. Die andere (und die bedenklicherer) ist, dass die Aufdeckung dieses (Planungs-)Fehlers so lange gedauert hat trotz der vielen Kundenbeschwerden und natürlich der Umgang mit den Kunden und die Ratlosigkeit der Werkstätten.

    Bei der Bezeichnung "First Edition" werden gleich Assoziationen geweckt :). Ansonsten aber schönes Design. Leider etwas lang. So max. 4,2m wären proportional stimmiger gewesen. Der Preis ist natürlich "Jeep-mäßig" selbstbewusst, was in Ordnung wäre, wenn Qualität und Zuverlässigkeit dies rechtfertigten.


    Was ich keinesfalls teilen kann, sind die Werbeaussagen: "Jeep-DNA", "legendäre Fähigkeiten" und "Robustheit". Denn das einizige, das an Jeep erinnert, ist der Markenname. Denn technisch und funktional ist er ein Peugoet 3008. Das muss ja nicht schlecht sein, es sind aber halt keine "Jeep-DNA" und keine "legendären" Fähigkeiten...

    Darauf sollte man sich besser nicht verlassen.


    Genau das ist der Punkt. Sind sie unzuverlässig und liegen Verantwortung und Haftung allein beim Fahrer, kann man sich die auch sparen (und den Kaufpreis des Fahrzeugs senken). Was nützt mir ein Totwinkelwarner, wenn ich ohnehin den Schulterblick stets vornehmen muss (und das auch tue)?

    Die Aussage: "Dem Touring Club Schweiz (TCS) sind abgesehen vom Unfall mit dem stehengebliebenen Kia im Aargau keine anderen solchen Fälle bekannt. Und wer trägt in einem solchen Fall die Verantwortung? Handle es sich um ein modellspezifisches Problem, so der TCS, würde der Hersteller eine Mitverantwortung tragen. Abschliessend entscheiden müsse dies die Versicherung." ist äußerst laienhaft, jedenfalls auf EU-Staaten keinesfalls übertragbar. In der EU gilt das Produktsicherheitsrecht, das den Hersteller in die Haftung nimmt, unabhängig, ob es sich um ein "modellspezifisches Problem" handelt. Und es entscheiden auch nicht abschließend die Versicherungen; vielmehr müssen die haften, wenn die gesetzlichen (oder vertraglichen) Voraussetzungen vorliegen. Eine "Mitverantwortung" kann es zudem nur für den Auffahrenden (d.h. dessen Versicherung) geben, wegen der Betriebsgefahr.

    Jogi, wenn es heißt: "seit 2023" dann ist sprachlich und grammatikalisch das gesamte Jahr 2023 eingeschlossen. Anderenfalls hätte es bspw. heißen müssen: "Wurde in 2023 umgestellt". Ergo bleibe ich bei meiner Aussage, die sich zudem auf den Auto Bild Beitrag bezog. Wenn die das unpräzise formulieren, ist es eben nicht richtig. Eine "absichtliche Falschaussage" habe aber auch ich nicht unterstellt.

    du musst dich selbst um einen Übernehmer kümmern. Dann müsste auch der Leasinggeber zustimmen. Es fallen Geführen an.


    Ob der Übernehmer bereit ist, den Vertrag ohne Ausgleich zu übernehmen, kann ich nicht einschätzen. Denn er würde ja einen Gebrauchtwagen übernehmen.