Beiträge von jeepnew

    Ich hoffe, ein wenig mehr für den Rückruf 17C erläutern zu können. Es ist wohl so:

    Grund für den Rückruf ist, dass die Rekuperationsbremse auf dem 4×2-Rollenprüfstand nicht verfügbar ist und daher die Abgasnormen nicht eingehalten werden.

    In einer autorisierten Werkstatt wird das Fahrzeugsteuergerät auf die neueste Softwarekonfiguration aktualisiert. Betroffen sind 17.541 Fahrzeuge der Baujahr 23 und 24.

    Siehe meinen Post #135:

    Ich kann mir das nur so erklären, dass die "Verbrauchswerte" ob des geschilderten Fehlers (Energierückgewinnung) ggf. nicht korrekt sind und deshalb eine Korrektur erfolgen muss. Kann aber sein, dass ich mit dieser Meinung auch falsch liege.

    Entweder ich stehe jetzt auf dem Schlauch oder ich bin ohnehin schon anderweitig verwirrt: "Garantieverlängerung ab Datum der Zulassung....60 Monate" (also 5 Jahre) - das heißt doch, dass Fahrzeuge die in 7/23 zugelassen worden und jetzt zwei Jahre alt sind, dann nur drei Jahre Garantie haben. Das würde im Umkehrschluß z. B. bei drei Jahren Garantieverlängerung bedeuten, dass die neue Garantie nur ein Jahr gilt. Oder spielt da, wie teils angemerkt, die ursprüngliche Garantie noch mit rein?

    Wo liegt mein Denkfehler?

    Wenn ich das richtig recherchiert habe, dann geht es beim Rückruf darum:

    Fehlfunktion der Bremsenergierückgewinnung, dadurch nicht korrekte "Emissionswerte".

    Was ich daraus aber nicht ablesen kann, ist, ob es um Verbrenner oder e-Modelle oder beide geht.