Beiträge von jeepnew

    Sehe zwar kein Foto bei Lilly, aber: Auch meiner beschlägt bei bestimmten Witterungslagen (Fahren aus der Garage, dann die ersten km) innen extrem. Hatte ich noch bei keinem anderen Auto zuvor in dieser Art. Und, nein, ich habe keine Umluft eingeschaltet.

    Hallo Phil.

    Bei mir wurde auch 50C durchgeführt.

    Laut Techniker wurde die Hardware gewechselt, aber NICHT die Software aktualisiert. Letzteres hat bei dem Autohaus zu liegengebliebenen Fahrzeugen geführt. Ich habe seit dem Termin zum Glück Ruhe. Mal schauen wie lange...

    Wünsche viel Glück....gut dass anscheinend der Mietwagen zumindest gestellt wird.

    Hallo Kollege, bei mir wird nun bald 50C gemacht (nicht im Rahmen eines Services, sondern extra). Darf ich fragen, wie das mit den Kosten war?

    Lilly Auch der E-Avenger braucht eine Starterbatterie (12 Volt-Batterie). Bei mir ist es auch so, dass sich diese offenbar schnell entleert, da ich auch häufig Kurzstrecke fahre und sie deshalb nicht richtig voll wird. Ich bekomme dann beim Einschalten der "Zündung" oft den Displayhinweis, dass sich das System wg. Schwäche/Stromsparen gleich abschaltet. Da heißt es dann schnell starten. Nachladen hilft bei mir oft wenig, denn schon nach ein paar Tagen ist die Situation wieder so.

    Ich habe jetzt mal das von Himari (Danke!) vorgeschlagene Kontrollgerät bestellt und schau mal, ob das weiterhilft.

    Ich hoffe, ein wenig mehr für den Rückruf 17C erläutern zu können. Es ist wohl so:

    Grund für den Rückruf ist, dass die Rekuperationsbremse auf dem 4×2-Rollenprüfstand nicht verfügbar ist und daher die Abgasnormen nicht eingehalten werden.

    In einer autorisierten Werkstatt wird das Fahrzeugsteuergerät auf die neueste Softwarekonfiguration aktualisiert. Betroffen sind 17.541 Fahrzeuge der Baujahr 23 und 24.

    Siehe meinen Post #135:

    Ich kann mir das nur so erklären, dass die "Verbrauchswerte" ob des geschilderten Fehlers (Energierückgewinnung) ggf. nicht korrekt sind und deshalb eine Korrektur erfolgen muss. Kann aber sein, dass ich mit dieser Meinung auch falsch liege.

    Entweder ich stehe jetzt auf dem Schlauch oder ich bin ohnehin schon anderweitig verwirrt: "Garantieverlängerung ab Datum der Zulassung....60 Monate" (also 5 Jahre) - das heißt doch, dass Fahrzeuge die in 7/23 zugelassen worden und jetzt zwei Jahre alt sind, dann nur drei Jahre Garantie haben. Das würde im Umkehrschluß z. B. bei drei Jahren Garantieverlängerung bedeuten, dass die neue Garantie nur ein Jahr gilt. Oder spielt da, wie teils angemerkt, die ursprüngliche Garantie noch mit rein?

    Wo liegt mein Denkfehler?

    Wenn ich das richtig recherchiert habe, dann geht es beim Rückruf darum:

    Fehlfunktion der Bremsenergierückgewinnung, dadurch nicht korrekte "Emissionswerte".

    Was ich daraus aber nicht ablesen kann, ist, ob es um Verbrenner oder e-Modelle oder beide geht.