Beiträge von Blueman

    joh, nur jemand der auf einem flugplatz kreise dreht.

    oder anderes mal fuhr der Typ in einem Gewerbegebiet Kreise um eine Säule herum...


    je mehr ich sowas dann aber auch mal wirklich um seinen verlauf sehe - könnte ich mir bis 5% selbst noch gut vorstellen.

    dagegen so eine Tankuhr und dessen Zeiger...., sau ungutes Gefühl und die 1 oder 2 mal danach geärgert, wieso ich mir den Stress gerade angetan hatte.

    Statt einfach früher zu tanken. Und nicht mit voller Hose/leerem Tank womöglich 5 km vor dem Ziel liegen zu bleiben..

    Zum ersten,

    Zitat

    .... Es sind verschiedene Systeme der Gurtverlängerung erhältlich. Sie werden in vielen Fällen einfach mit dem passenden Adapter ins Gurtschloss gesteckt und verlängern ihn dadurch entweder nur um die Länge des Gurtschlosses selber oder beinhalten sogar ein zusätzliches kurzes Stück Gurt. Alternativ gibt es Systeme, die mit einem Bolzen direkt anstelle des originalen Gurtschlosses befestigt werden.

    ...es ist Wortklauberei, ob man hier nur ein Gurtschloss an sich meint zu verlängern oder noch ein Stück Gurt dran ist.


    Und damit im Weiteren auch sachlich,


    Zitat

    Es gibt massenhaft Gurtverlängerungen, die Sie zu minimalen Kosten bestellen können. Oft erhalten Sie schon für 10 bis 20 Euro zwei bis drei Stück Gurtverlängerungen im Set. Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Und das ist es auch. In der Regel funktionieren diese Gurtverlängerungen zwar. Sie sind aber nicht zulässig, weil ihnen die entsprechenden Prüfungen fehlen.

    Konkret kommt es darauf an, ob die Gurtverlängerung eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) aufweist. Häufig finden Sie bei der Bestellung die Angabe „E4-zertifiziert“. Dies sagt allerdings nichts über die Zulassung der Gurtverlängerung aus, sondern lediglich über das Herkunftsland. Damit Sie eine Gurtverlängerung mit ABE kaufen, sollten Sie auf eine Zulassung nach den Vorgaben der europäischen Normen 77/541/EWG und der ECE-R 16 achten. Nur wenn ein Produkt diese Zulassung besitzt, dürfen Sie es im Straßenverkehr nutzen.

    ...,und das habe ich jetzt direkt gefunden. Wenn man sich halt bemüht und nicht wegschaut!


    https://www.motointegrator.de/…a%C3%9Fenverkehr%20nutzen.

    auch das nicht! keiner macht das.


    aber man darf doch nachhaken was damit verändert wird, was ab werk so nicht vorgesehen ist.

    und was man da meint zuzukaufen und es einfach so abtut.


    Wenn Du im Weiteren dann aber noch soviel anderes hier aufreißt. Puh...

    TÜV, Zustimmung,...."Kindergarten",...anschließend lieber "wegläufst"....


    könnte man sich fragen, wo ist hier die "Reife" ?!

    mhmm, ob das so ratsam ist, noch was dazwischen zu bringen...??

    bei allem ab werk abgestimmten bzgl. Gurtstraffer+Gurtkraftbegrenzer,....Airbag etc.


    Dicke Winterjacke ja auch unabhängig davon kritisch bzgl. der sog. "Gurtlose", also der Leerlauf bis es dann im (Un-)falle wirklich stramm anliegt!