Sorry. Ich habe oben noch mal editiert!
Die Verneinung war so nicht vorgesehen - 4mm ausreichend. Und wenn das Autohaus selbst die Finger mit im Spiel hatte bzgl. GJR, na dann sind auch die wohl genehm bei Rückgabe.
Bleiben noch die km bei Rückgabe - wenn du bei dir nix findest. Merkwürdig. Dann sind es aber doch zumeist ~ 2000 km die man überziehen darf, ohne Nachzahlung.
Inspektionen & Co, man darf dort ja auch nachfragen. Denn zuviel machen/bezahlen wolle ich nicht...!..für wen auch immer danach folgend.
Denn andererseits, wie schon mitzy beschreibt, ist das nicht die Wohlfahrt: Gucken die umgekehrt, was sie bei dir noch rausziehen können, durch Schäden/Verschleiß...! Daher die Aufbereitung dahingehend im Fokus!