Beiträge von Jogi

    Das ist wohl das Hauptproblem.

    Wobei meiner bei den vielen Fiat 500 Elektro die verkauft wurden, vielleicht mehr Techniker, aber dafür auch mehr Fahrzeuge hat.

    Fachkräftemangel eben....

    Na da habe ich ja was losgetreten.

    Das mit dem einhalten der 12500 ist nicht so einfach wenn der Händler den frühesten Termin immer erst in 3 Monaten frei hat.

    Für die Nacharbeiten meines Inspektionstermin vom Februar habe ich jetzt Ende Mai als Termin.

    Wenn das so weitergeht können die da dann gleich die nächste Inspektion mit machen....

    Ich war ja nicht genau.mit 12500 km dort.

    Insofern kann es sein, dass dort auf den tatsächlichen km Stand einfach 25000 km draufgeschlagen wurden.

    Aber eigentlich soll ja die zweite Inspektion bei 25000 sein und nicht erst nach weiteren 25000 km.

    Habe noch ein bisschen recherchiert. Dabei will ich eigentlich gar keine Kupplung. Also eigentlich nicht, trotzdem wird eine Stützlast erwähnt, aber dann bei mageren 48kg.
    Grundsätzlich ist aber auch laut aktueller Preisliste keine Kupplung vorgesehen. Mir war das aber auch beim Kauf schon klar.


    Seite 200 der BA:


    ANHÄNGERBETRIEB

    Anhängelast

    Die zulässigen Anhängelasten sind

    fahrzeug- und motorabhängige

    Höchstwerte und dürfen nicht

    überschritten werden. Die tatsächliche

    Anhängelast ist die Differenz zwischen

    dem tatsächlichen Gesamtgewicht

    des Anhängers und der tatsächlichen

    Stützlast mit Anhänger.

    Die zulässige Anhängelast ist in den

    Fahrzeugpapieren spezifiziert. Dieser

    Wert gilt in der Regel für Steigungen bis

    12 %.

    Die zulässige Anhängerlast gilt bis

    zur spezifizierten Neigung und auf

    Meereshöhe. Da sich die Motorleistung

    wegen der dünner werdenden Luft

    bei zunehmender Höhe verringert

    und sich dadurch die Steigfähigkeit

    verschlechtert, sinkt auch das zulässige

    Zuggesamtgewicht um 10 % je 1000

    m zusätzliche Höhe. Auf Straßen

    mit leichten Anstiegen (weniger als 8

    %, z. B. auf Autobahnen) muss das

    Zuggesamtgewicht nicht verringert.

    Das zulässige Zuggesamtgewicht

    darf nicht überschritten werden. Das

    zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem

    Typschild angegeben.

    Stützlast

    Die Stützlast ist die Last, die vom

    Anhänger auf den Kugelkopf der

    Anhängerkupplung ausgeübt wird.

    Sie kann durch Veränderung der

    Gewichtsverteilung beim Beladen des

    Anhängers verändert werden.

    Die maximal zulässige Stützlast (48

    kg) ist auf dem Typenschild der

    Anhängerzugvorrichtung und in den

    Fahrzeugpapieren angegeben.

    Immer die höchstzulässige Stützlast

    anstreben, vor allem bei schweren

    Anhängern. Die Stützlast sollte nie unter

    25 kg sinken.

    Kelevras

    Ja, manchmal frage ich mich was manche Leute für eine Auffassung von Ihrer Arbeit haben ...

    Das mit dem Aufkleber einfach bei der nächsten Inspektion mitmachen lassen. Da steht nicht morgen die Polizei mit dem Abschleppwagen vor der Tür. Da kommt dann vorher erst noch ein Brief mit einer Androhung der Stilllegung.

    Aber ich vermute selbst das nicht. Ist ja nicht Sicherheitsrelevant.

    Das Problem war wohl eher, das viele Werkstätten die Aufkleber von Jeep noch nicht bekommen haben.

    Habe jetzt einen Termin Ende Mai ... da werden auch die restlichen Probleme beseitigt so weit möglich ... hoffe ich....