Habe noch ein bisschen recherchiert. Dabei will ich eigentlich gar keine Kupplung. Also eigentlich nicht, trotzdem wird eine Stützlast erwähnt, aber dann bei mageren 48kg.
Grundsätzlich ist aber auch laut aktueller Preisliste keine Kupplung vorgesehen. Mir war das aber auch beim Kauf schon klar.
Seite 200 der BA:
ANHÄNGERBETRIEB
Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind
fahrzeug- und motorabhängige
Höchstwerte und dürfen nicht
überschritten werden. Die tatsächliche
Anhängelast ist die Differenz zwischen
dem tatsächlichen Gesamtgewicht
des Anhängers und der tatsächlichen
Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den
Fahrzeugpapieren spezifiziert. Dieser
Wert gilt in der Regel für Steigungen bis
12 %.
Die zulässige Anhängerlast gilt bis
zur spezifizierten Neigung und auf
Meereshöhe. Da sich die Motorleistung
wegen der dünner werdenden Luft
bei zunehmender Höhe verringert
und sich dadurch die Steigfähigkeit
verschlechtert, sinkt auch das zulässige
Zuggesamtgewicht um 10 % je 1000
m zusätzliche Höhe. Auf Straßen
mit leichten Anstiegen (weniger als 8
%, z. B. auf Autobahnen) muss das
Zuggesamtgewicht nicht verringert.
Das zulässige Zuggesamtgewicht
darf nicht überschritten werden. Das
zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem
Typschild angegeben.
Stützlast
Die Stützlast ist die Last, die vom
Anhänger auf den Kugelkopf der
Anhängerkupplung ausgeübt wird.
Sie kann durch Veränderung der
Gewichtsverteilung beim Beladen des
Anhängers verändert werden.
Die maximal zulässige Stützlast (48
kg) ist auf dem Typenschild der
Anhängerzugvorrichtung und in den
Fahrzeugpapieren angegeben.
Immer die höchstzulässige Stützlast
anstreben, vor allem bei schweren
Anhängern. Die Stützlast sollte nie unter
25 kg sinken.