Ich habe zwar keine Erfahrung mit Leasing, letztendlich ist es aber genau wie bei gekauften Fahrzeugen. Ansprechpartner ist immer der Händler.
Du befindest dich innerhalb der Garantie/Gewährleistung, lt. Vertrag werden die Rechte i.d.R. an den Leasingnehmer abgetreten. Und dann wird es kompliziert. Mehrfache erfolglose Reparatur: Rücktritt vom Leasingvertrag. Dem Händler Fristen setzen, dokumentieren.
Entschädigung für den Nutzungsausfall gibt es nicht. Wenn du nachweisen kannst, dass dir durch den Mangel ein finanzieller Schaden entstanden ist, kannst du Schadensersatz fordern.
Langwierig, kompliziert - mit Anwalt wird es einfacher.