DER NACHTRÄGLICHE EINBAU EINER ANHÄNGERKUPPLUNG BEEINTRÄCHTIGT NICHT DIE HERSTELLERGARANTIE
Der Artikel berücksichtigt leider nicht , dass beim Avenger E nicht einmal eine Stützlast eingetragen ist bzw. Geht davon aus, dass eine Stützlast in den Papieren eingetragen ist.
Das ist Voraussetzung zum Einbau einer AHK.
Sie auch hier der ADAC:
Um Ihr Fahrzeug mit einer AHK nachrüsten zu können, müssen in den Papieren nämlich eine maximale Anhängelast sowie eine maximale Stützlast angegeben sein. Nur dann ist Ihr Wagen in der Lage, einen Anhänger zu ziehen. Fehlen diese Angaben, ist das Nachrüsten einer Anhängerkupplung ausgeschlossen.
Nein: siehe § 476 Abs. 1 BGB
Die Verbraucherrechte sind gesetzlich abgesichert und können nicht vertraglich geändert werden, sie stehen nicht zur Disposition. Eine Änderung der Käuferrechte können weder in AGB`s oder individualvertraglich beschränkt oder verändert werden.
Du übersiehst dabei, dass seitens Jeep gar keine Stützlast freigegeben ist.
Die zitierte Norm hat auch nichts mit der hier besprochenen Thematik zu tun. Siehe die dort zitierten Normen.
Davon abgesehen ist die Garantie / die Gewährleistung erst einmal zweitrangig, solange die Sache mit dem fehlenden Eintrag der Stützlast nicht geklärt ist.
Das ist für mich das vordringliche Problem.
Bitte nicht falsch verstehen. Ich möchte liebend gern eine AHK als Träger für unsere E-Bikes.
Dabei will ich aber sicher sein, da so ein Anbau auch sicher zulässig ist.