Nur hat der Beitrag doch trotzdem eine Daseinsberechtigung in dieser Rubrik.
Dem habe ich nicht widersprochen. ![]()
Nur hat der Beitrag doch trotzdem eine Daseinsberechtigung in dieser Rubrik.
Dem habe ich nicht widersprochen. ![]()
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Das ist lediglich eine Werbevideo, bei dem ein BOT einen Werbetext vorliest.
Einfach zusammen gestückelt.
Das hat auch nix mit einem Test zu tun.
Ganz aktuelles Video aus Italien
Automatische, deutsche Übersetzung aktivieren.
Ist mitunter etwas holprig, aber doch gut verständlich.
Da in den Fahrzeugpapieren keine Stützlast eingetragen ist stimme ich den Aussagen zu, dass keine
AHK angebaut werden darf.
Dies kann nur durch eine Einzelabnahme durch einen technischen Überwachungsverein umgangen werden
Danke für deine Ausführungen.
Ich hadere immer noch mit der Aussage des ADAC, will mich aber beim Händler und bei der Dekra schlau machen.
Ich hoffe, dass es sich so verhält, wie du hier berichtest (Beeken). Dann werde ich mir diese Kupplung auch montieren lassen.
Habe Heute bei ADAC THG Quote Jeep Avenger verkauft, da der Umweltbonus weiter im Sinkflug ist.
Da der THG-Marktpreis in den letzten Wochen weiter stark gesunken ist, sind auch wir gezwungen, unser Angebot für den ADAC THG-Bonus 2024 ab 20.3.2024 anzupassen ( Mitteilung ADAC )
Wieviel zahlt der ADAC für 2024?
Klaus, natürlich musst Du in der Fahrstellung „D“ öfter bremsen als in der Stellung „B“. Aber Du bremst elektrisch! Erst über die Bremswirkung einer Fahrstellung „B“ hinaus werden die mechanischen Bremsen angesprochen.
Was dann auf eine Vollbremsung hinaus läuft.
jeepavenger hat das schon richtig erklärt.
Um die Bremsscheiben „blank“ zu bekommen, das Auto im N-Modus rollen lassen und so mechanisch mit den Bremsbelägen ohne Rekuperation bremsen.
Nachtrag:
Man kann auch im D-Modus mechanisch bremsen. Dazu muss man aber sehr langsam fahren und nur leicht bremsen.
auf TikTok und Co wurde mir 2-3mal nun schon eingespielt, dass das Verbrenner-Aus nun auch offiziell vom Tisch wäre.
Und die haben ja immer recht.
J
Das ist die momentane Sachlage:
Ich klinke mich mal mit Unwissen ein - wofür macht ihr das? Tatsächlich "nur" zum auslesen der Batterie-Daten oder bekommt ihr auch andere nützliche Infos etc.? Ich mein 23 EUR - würde ich mir direkt holen. Weiß nur nicht wozu?
Es kann die Batterie-Temperatur und Degeneration abgelesen werden. Der Fehlerspeicher kann auch abgelesen werden.
Die verschiedenen Werte, welche ausgegeben werden, können auch als zweites Diplay auf dem Smartphone wiedergegeben werde.
Weiterhin gibt es Routenplaner, welche den vom Dongle ausgelesenen Live-Akkustand zur dynamischen Routenführung nutzen und dabei die Ladestopps. aufgrund des Akkustandes berechnen.
DER NACHTRÄGLICHE EINBAU EINER ANHÄNGERKUPPLUNG BEEINTRÄCHTIGT NICHT DIE HERSTELLERGARANTIE
Der Artikel berücksichtigt leider nicht , dass beim Avenger E nicht einmal eine Stützlast eingetragen ist bzw. Geht davon aus, dass eine Stützlast in den Papieren eingetragen ist.
Das ist Voraussetzung zum Einbau einer AHK.
Sie auch hier der ADAC:
Um Ihr Fahrzeug mit einer AHK nachrüsten zu können, müssen in den Papieren nämlich eine maximale Anhängelast sowie eine maximale Stützlast angegeben sein. Nur dann ist Ihr Wagen in der Lage, einen Anhänger zu ziehen. Fehlen diese Angaben, ist das Nachrüsten einer Anhängerkupplung ausgeschlossen.
Nein: siehe § 476 Abs. 1 BGB
Die Verbraucherrechte sind gesetzlich abgesichert und können nicht vertraglich geändert werden, sie stehen nicht zur Disposition. Eine Änderung der Käuferrechte können weder in AGB`s oder individualvertraglich beschränkt oder verändert werden.
Du übersiehst dabei, dass seitens Jeep gar keine Stützlast freigegeben ist.
Die zitierte Norm hat auch nichts mit der hier besprochenen Thematik zu tun. Siehe die dort zitierten Normen.
Davon abgesehen ist die Garantie / die Gewährleistung erst einmal zweitrangig, solange die Sache mit dem fehlenden Eintrag der Stützlast nicht geklärt ist.
Das ist für mich das vordringliche Problem.
Bitte nicht falsch verstehen. Ich möchte liebend gern eine AHK als Träger für unsere E-Bikes.
Dabei will ich aber sicher sein, da so ein Anbau auch sicher zulässig ist.
Hallo jeepavenger,
danke für deine Ausführungen.
Kann es sein, dass du dich mit dem §475 (1) BGB vertan hast?
Da geht es um gegenseitige Schuldverhältnisse. Siehe auch §433 BGB.