Da muss ich lachen. Aber nur, weil ich mir gerade das Gesicht des Richters vorstelle, dem man diese "Spitzfindigkeit" verkaufen möchte. Im Ernst: Das ist Quatsch. Auch ein defekter Akku hat nun mal nicht 80 Prozent SOH, sondern null. Ergo: Garantiefall.
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Nicht ganz. Da gibt es einige Komponenten im Nahbereich des HV-Akkus bzw. im Batteriekasten verbaut, die nichts mit der Akkukapazität zu tun haben, z.B. die Batterie-Trenneinheit, die im schlimmsten Fall nicht extra getauscht werden kann, sondern zusammen mit dem HV-Akku getauscht werden muss. Die Garantie erstreckt sich auf eine Mindestkapazität des HV-Akkus unter den vertraglich bestimmten Bedingungen. Wenn direkt hinter der Batterie, Komponenten wie besagte BDU, Steckverbindungen, was-auch-immer den Dienst versagen, dann greift die Batteriegarantie nicht mehr. Ich bin mir ehrlich gesagt nicht einmal sicher, ob überhaupt das Batteriemanagementsystem, das direkt an den Zellblöcken hängt, von der Garantie abgedeckt ist.
Zum Kampf vor Gericht sei zu sagen, dass das ein Kampf David gegen Goliath ist, den du nur mit viel Geld oder guter Rechtschutz-Versicherung und Glück gewinnen kannst. Auf alle Fälle wirst du in einem Einzelverfahren am Ende eines Prozesses mit den Nerven fertig sein. Meist endet es aber ohnehin mit einem Vergleich, wo du dann mit viel Einsatz einen Teil der Kosten nicht tragen musst.
Auch in deinem Fall ist vermutlich nicht die Batteriekapazität der Grund für den Tausch, das hättest du ja sonst durch eine verringerte Reichweite bemerkt und reklamiert, sondern eine in den Batteriekasten integrierte Komponente.