Kann dem nur zustimmen, ein Produkt sollte natürlich komplett funktionieren, ansonsten gibt es dafür eben die gesetzliche Gewährleistung mit allen Regeln und Möglichkeiten.
Im Zweifel muss dann der Richter entscheiden, was eine zugesicherten Eigenschaft vor dem Kauf war und was eine Produktanpassung ist, welche kein Produktmangel ist.
Würde Jeep die Benutzeroberfläche im Infotainment per Update verbessern, kann ich dann das Fahrzeug reklamieren, da es nicht zu 100% der Beschreibung entspricht?
Steht nicht irgendwo in der Anleitung, dass das Infotainment Videos abspielen kann?
Meine ich gesehen zu haben.
Bitte gleich mit reklamieren.
Ich schaue dann noch Mal nach.
Nochmal, ja ich unterstütze das Ansinnen Stellantis/Jeep dazu zu bringen, dass Versprochene zu liefern.
Aber mir fehlt der Glaube, dass dies schnell und teilweise überhaupt passieren wird.
Mich würde aber dann interessieren was der Händler bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages für eine Nutzungsentschädigung ansetzt und ob das ganze ohne Rechtsstreit über die Bühne geht
Könnte bei mir im November so weit sein 😁
Bitte berichten.