joh
...mit dem Vermerk "nur für Heckträgersysteme, max. zul. Stützlast 50 kg" in den Fahrzeugschein eingetragen.
..genauso ist das auch bei anderen Modellen mit dieser einzig zugelassenen Auslegung.
joh
...mit dem Vermerk "nur für Heckträgersysteme, max. zul. Stützlast 50 kg" in den Fahrzeugschein eingetragen.
..genauso ist das auch bei anderen Modellen mit dieser einzig zugelassenen Auslegung.
tja. verbaut wird eben was "ordentliches", eine AHK. Nur zu nutzen ist sie nicht wie eine AHK ![]()
eben...
.. elektronik halt...
hier+da gibt es deren Abschaltung, damit es eben nicht zur totalen Runterregelung kommt....
..so ist das halt.
ich werfe mal die Kühlung vom E-Motor in den Topf!
...
Der Avenger BEV hat keine Zuglast, aber sehr wohl Stützlast sonst wäre ja auch der geplante Fahrradanhänger nicht zugelassen.
Warum...
eben. so ist das nun mal bei manchen. siehe auch ID.3
das mag strukturelle anliegen haben - meinte ich mal beim Corsa-e gehört zu haben - dazu kommt abnahme/zulassung seitens des herstellers im vorfeld.
und wer das nicht (investieren) will, dann ist dem eben nicht so.
bleibt nur die 1 Funktion, was aufstützen im Rahmen eines Fahrradträgers, zulässiger Stützlast, zulässiger hinterer Achslast. Und nicht ziehend.
ja genau. ESP-off z.B.
BÜR-ST 3E hätte noch mehr Reiz gehabt ![]()
kostenpflichtiger artikel aber nicht sonderlich hilfreich - hier überhaupt zulässig?
gibt doch allerlei freies wohl...
ja schon die zielrichtung, anderswo wärme (Luft/Wasser) zu entnehmen. aber für ihren betrieb muss ja auch ein kompressor = e-motor laufen!
und ihre effizienz ist eben nicht 100%, sowie auch Rekuperation nicht 100% "zurückbringt"
Haha,
...die Hoffnung, dass die Wärmepumpe die Heizung/Kühlung unabhängig vom Akku macht und damit die Reichweite nicht einschränkt.
du merkst schon - woher nimmt wohl eine Wärmepumpe die Energie (für ihren Kompressor!)? ![]()