Anhängerkupplung Jeep-Avenger Elektro

  • Da in den Fahrzeugpapieren keine Stützlast eingetragen ist stimme ich den Aussagen zu, dass keine

    AHK angebaut werden darf.

    Dies kann nur durch eine Einzelabnahme durch einen technischen Überwachungsverein umgangen werden

    Danke für deine Ausführungen.

    Ich hadere immer noch mit der Aussage des ADAC, will mich aber beim Händler und bei der Dekra schlau machen.

    Ich hoffe, dass es sich so verhält, wie du hier berichtest (Beeken). Dann werde ich mir diese Kupplung auch montieren lassen.

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  • Ich habe gerade meinen Avenger zur Inspektion gebracht und gleich den Werkstattmeister auf die AHK angesprochen.


    Nach seiner Aussage ist ohne vorherige Freigabe einen Stützlast / Anhängerlast keine Einbau einer AHK möglich / nicht zulässig.. Auch nicht mit Abnahme und Eintragung durch eine Prüforganisation, da grundsätzlich keine Freigabe des Herstellers vorliegt.

    Der ADAC sagt das Selbe.

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    Um Ihr Fahrzeug mit einer AHK nachrüsten zu können, müssen in den Papieren nämlich eine maximale Anhängelast sowie eine maximale Stützlastangegeben sein. Nur dann ist Ihr Wagen in der Lage, einen Anhänger zu ziehen. Fehlen diese Angaben, ist das Nachrüsten einer Anhängerkupplung ausgeschlossen.


    Ich bin gleich noch unterwegs und werde bei der DEKRA vorsprechen und mal schauen, was die sagen.


    Nachtrag:

    War gerade bei der DEKRA. Der Prüfer dort hat sich meine Papiere angeschaut und gesagt, dass ohne eine vom Hersteller freigegebene und eingetragene Stützlast / Anhängelast kein Anbau einer AKK erlaubt ist. Auch nicht durch Prüfung und Eintragung durch eine Prüforganisation.

    Ihm ist bewusst, das so etwas tatsächlich gemacht wird, aber es ist trotzdem nicht zulässig. Hier hat der Hersteller die Karten in der Hand. Und nur der.


    Mein Fazit daher:

    Ich gehe davon aus, dass der Anbau nicht erlaubt ist und werde die AHK solange zurück stellen, biss Jeep eine Stützlast freigibt. Das ist mir alles zu unsicher.

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    4 Mal editiert, zuletzt von Oldy ()

  • Ich hab mal meine Unterlagen angeschaut. Laut Gutachten handelt es sich bei mir um eine "Heckträgeraufnahme" vom Hersteller Bosstow. Es ist eine Einzelabnahme erfolgt und der Fahrzeugschein wurde entsprechend ergänzt. Vielleicht liegt der Unterschied im Begriff "Anhängerkupplung" versus "Heckträgeraufnahme". Eine AHK ist laut meinem Händler nicht freigegeben, eine Heckträgeraufnahme dagegen schon.

  • Ich habe bei der Hirschi AG eine Kupplung mit 80 kg Traglast gefunden.
    Ich weiß nur nicht ob man die Kupplung aus der Schweiz hier bei uns installieren lassen kann / darf.


    AHK mit abnehmbarer Kugel

    Zur Info speziell für Forumsmitglieder aus der Schweiz:

    Die ausschließlich für den schweizerischen Markt zugelassene Kupplung wird wohl in Deutschland nicht zulässig sein.


    Folgende Korrespondenz hatte ich mit der Firma Hirschi AG:

    An: info@hirschi.com

    Betreff: Ihre AHK für Jeep Avenger Elektro

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    teilen Sie mir bitte mit, ob die von Ihrem Betrieb vertriebene AHK mit 80 kg Stützlast auch in Deutschland zulassungsfähig ist? Wie ist in der Schweiz der nachträgliche Anbau von Teilen ohne ECE-Prüfkennzeichen geregelt? Würde eine schweizerische Abnahme durch ein Prüfinstitut (in Deutschland wäre das der TÜV, Dekra) zur Eintragung in den deutschen Fahrzeugschein funktionieren?


    Für Ihre Antworten danke ich Ihnen im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Krayer


    Antwort:


    Guten Tag Herr Krayer,


    ich bitte um Entschuldigung für die verzögerte Rückmeldung.


    Unsere AHK für den Jeep Avenger Elektro ist eine modifizierte Handels-AHK, die für den herkömmlichen Avenger konzipiert wurde. Durch diese Modifikation erlischt die Gewährleistung des Herstellers, und sie wird zu einer Eigenproduktion der Hirschi AG, für die wir mit unserem eigenen Typenschild garantieren.


    Unsere Produkte sind ausschliesslich für den Schweizer Markt bestimmt und haben daher keine ECE-Prüfzeichen. Diese sind in unserem Markt glücklicherweise nicht erforderlich.


    Leider kann ich Ihnen nicht sagen, wie eine Einzelabnahme in Deutschland beim TÜV erfolgen würde.


    Des Weiteren ist zu beachten, dass wir nur in der Schweiz tätig sind und keine Ware ins Ausland liefern.


    Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.




    Freundliche Grüsse


    Luis Ferreira

  • Habe noch ein bisschen recherchiert. Dabei will ich eigentlich gar keine Kupplung. Also eigentlich nicht, trotzdem wird eine Stützlast erwähnt, aber dann bei mageren 48kg.
    Grundsätzlich ist aber auch laut aktueller Preisliste keine Kupplung vorgesehen. Mir war das aber auch beim Kauf schon klar.


    Seite 200 der BA:


    ANHÄNGERBETRIEB

    Anhängelast

    Die zulässigen Anhängelasten sind

    fahrzeug- und motorabhängige

    Höchstwerte und dürfen nicht

    überschritten werden. Die tatsächliche

    Anhängelast ist die Differenz zwischen

    dem tatsächlichen Gesamtgewicht

    des Anhängers und der tatsächlichen

    Stützlast mit Anhänger.

    Die zulässige Anhängelast ist in den

    Fahrzeugpapieren spezifiziert. Dieser

    Wert gilt in der Regel für Steigungen bis

    12 %.

    Die zulässige Anhängerlast gilt bis

    zur spezifizierten Neigung und auf

    Meereshöhe. Da sich die Motorleistung

    wegen der dünner werdenden Luft

    bei zunehmender Höhe verringert

    und sich dadurch die Steigfähigkeit

    verschlechtert, sinkt auch das zulässige

    Zuggesamtgewicht um 10 % je 1000

    m zusätzliche Höhe. Auf Straßen

    mit leichten Anstiegen (weniger als 8

    %, z. B. auf Autobahnen) muss das

    Zuggesamtgewicht nicht verringert.

    Das zulässige Zuggesamtgewicht

    darf nicht überschritten werden. Das

    zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem

    Typschild angegeben.

    Stützlast

    Die Stützlast ist die Last, die vom

    Anhänger auf den Kugelkopf der

    Anhängerkupplung ausgeübt wird.

    Sie kann durch Veränderung der

    Gewichtsverteilung beim Beladen des

    Anhängers verändert werden.

    Die maximal zulässige Stützlast (48

    kg) ist auf dem Typenschild der

    Anhängerzugvorrichtung und in den

    Fahrzeugpapieren angegeben.

    Immer die höchstzulässige Stützlast

    anstreben, vor allem bei schweren

    Anhängern. Die Stützlast sollte nie unter

    25 kg sinken.

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