Ich hatte den Wagen geleast und vor Rückgabe einen Garantiefall angemeldet - der Händler wollte für die 'Dienstleistung der Garantie-Meldung' 152.-€ haben, auf eine derartige Frechheit habe ich dann nicht mehr reagiert. Ich konnte das Fz mit dem Hinweis des gemeldeten Garantiefalls abgeben. Kam nichts nach.
Die Hersteller-Haftung sollte man evt mit Rechtsmitteln durchsetzen. Das ist auch bei mir das erste von ca 100 Fz bisher, welches nach so kurzer Zeit (12Monate) Auflösungen und Abbrüche an der Türdichtung zeigte. Auch meine 30jährigen haben sowas nicht. Selbst wenn man angeblich 'falsch einsteigt', darf sich diese Dichtung nicht abrubbeln - dann muss sie anders konstruiert werden. Das das geht, sieht man ja bei anderen Herstellern.
Oder die Garantie dort anmelden, wo sie bereits gewährt wurde?