Hallo und guten Morgen,
nachdem mein Avenger nun wegen der beschriebenen Mängel bereits seit mehr als 3 Wochen in der Werkstatt steht, teilte man mir auf meine Nachfrage nach dem "Stand der Dinge" mit, dass die Mängel nicht behoben werden konnten. Ein baugleiches Fahrzeug würde identische Fehler aufweisen. Man bot mir die Wandlung des Kaufvertrages mit der 0,5 % Regelung an.
Ich bin sehr traurig darüber, dass diese dem Fahrzeug zugesicherten Eigenschaften nicht funktionieren und es wohl auf eine Wandlung hinauslaufen wird.
Sollte ich das Fahrzeug behalten wollen, bot mir der Händler an, die ersten beiden Wartungen kostenlos durchzuführen. Aber ich gehe davon aus, dass ich mit der Annahme dieses Angebotes die Mängel akzeptieren würde und eine erneute Beanstandung nicht mehr in die Garantie fallen. Weiterhin hätte ich das Problem, dass bei einem späteren Verkauf diese Mängel dem Käufer bekanntgegeben werden müssen. Auch er hätte in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf Mängelbeseitigung innerhalb der Garantiezeit. (3 Jahre Werksgarantie + 2 Jahre zugekaufte Garantieverlängerung) Dieses würde sich auch im Verkaufspreis wiederspiegeln.
Ich hatte lange Hoffnung, dass alles sich zum Guten wandeln würde, aber nun werde ich mich höchstwahrscheinlich vom Avenger verabschieden.
Hat bereits jemand hier schon eine Wandlung des KV vorgenommen?
Viele Grüße
Bea