Ob die Versicherung zahlt oder nicht ist zweitrangig. Entscheidend ist, dass die ABE erlischt und der Gesetzgeber gerade bei Räder keine Gnade kennt.
Man macht sich strafbar und ist auch beim Hersteller bei der Haftung und Garantie raus.
Also nur mit ABE oder Gutachten oder Einzeleintrag die Räder wechseln.
Da wird im Zubehör sicherlich noch einiges passieren.